Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kaja Möbius und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Kaja Möbius. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. Diese AGB gelten als vereinbart, wenn Aufträge an Kaja Möbius erteilt werden.
Von Kaja Möbius übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
 
3. Vergütung
Umsatzsteuer wird nach § 19 Abs. 1 UstG nicht erhoben.

 4. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von vierzehn Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbartem Umfang, entsteht im daraus kein Anspruch auf die Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Kaja Möbius anerkannt sind.

5. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen von Kaja Möbius werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Grafiken, Illustrationen), die sie erstellt, wird nicht übertragen. Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen) bleiben Eigentum von Kaja Möbius. Dem Auftraggeber wird ein Recht zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung von Kaja Möbius auf den Besitz der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht des Besitzes spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Kaja Möbius und ihm. die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt zurückzugeben, falls es nicht anderes vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch solche Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe sind nur zur Erleichterung der Entscheidungsfindung des Auftraggebers und zum internen Gebrauch durch ihn und Kaja Möbius bestimmt. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem Auftraggeber nicht übertragen. Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrecht-Übertragung bezieht sich, sofern nicht anders vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung.
Die Leistungen, selbst wenn sie urheberrechtlich nicht geschützt sind oder auch nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollte, dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrages ergibt. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung erhält der Auftraggeber nur das einfache Nutzungsrecht, und zwar nur zur vereinbarten Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang. Jede andere oder den ursprünglichen vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrecht-Übertragung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig, gemäß der AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt).
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung von Kaja Möbius. Über den Umfang der Nutzung steht  Kaja Möbius ein Auskunftsanspruch.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründet keine (Mit-) Rechte des Auftraggebers, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Rechte an den Leistungen von Kaja Möbius, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten, den Auftrag betreffenden Vergütung von Kaja Möbius auf den Auftraggeber über.
Kaja Möbius hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken, jedweder Art, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, die Leistungen (weder die Originale noch Reproduktionen) in Teilen oder als ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern/oder bearbeiten und verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung der Leistung.

 

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt automatisch das einfache Nutzungsrecht.

Zur Aufbewahrung ist der Illustrator nicht verpflichtet. Der Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, ausschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechts ist  Kaja Möbius dazu berechtigt, eine Vertragsstrafe in der Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf drei (3) — nicht Bildelement tauschender — Optimierungsschritte nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird.
Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden nach Aufwand gesondert berechnet. Kaja Möbius wird den Aufwand nach einem von ihr billigem 'Ermessen festzusetzenden Stunden, bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen der AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angaben der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die Kaja Möbius nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütung und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Es sei denn, Kaja Möbius ist gemäß § 19 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit.

7. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kaja Möbius rechtzeitig sämtliche Erbringung der Lieferung und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Kaja Möbius die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, Kaja Möbius auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie Kaja Möbius unbekannt sind.
Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann Kaja Möbius eine angemessene Entschädigung verlangen.
Soweit Kaja Möbius zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig erbringen.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung
Vor Produktionsbeginn sind Werkzeichnungen, Daten Entwürfe oder sonstige Vorlagen vom Auftraggeber freizugeben.
Die Produktionsüberwachung durch Kaja Möbius erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Kaja Möbius berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechend Anweisungen zu geben.

9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringenden Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand, nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtung von Kaja Möbius ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störung des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von Kaja Möbius nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich Kaja Möbius beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt.

 

10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine eigene Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit der Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Kaja Möbius zusätzliche (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.

 

11. Mängelgewährleistung, Haftung

Bei der künstlerischen Umsetzung des ihr erteilten Auftrages genießt Kaja Möbius Gestaltungsfreiheit. Trifft ihre Illustration nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel an Leistungen.
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von Kaja Möbius gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Erhalt schriftlich gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.
Soweit ein von Kaja Möbius zu vertretener Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet Kaja Möbius — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seines Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten von Kaja Möbius.
Soweit Kaja Möbius Dienstleistungen Dritter (z.B.: Fotografen, Service-Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich ihre Haftung auf das Auswahlverschulden.
Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern Kaja Möbius nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von Kaja Möbius erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen von Kaja Möbius die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und /oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat Kaja Möbius sämtlich daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Kaja Möbius wird jedoch den Auftraggeber auf, mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die Kaja Möbius vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm gelieferten Material in erforderlichen Umfang vorliegen.
Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die Kaja Möbius im Auftrag des Auftraggebers ins Internet stellt, liegt im Innenverhältnis ausschließlich beim Auftraggeber. Wird Kaja Möbius, gleich aus welchen Gründen. als Störer oder Verantwortlicher im Sinne des Teledienstgesetzes oder des Mediendienstes-Staatsvertrages oder anderer Normen in Anspruch genommen, so stellt sie der Auftraggeber von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
Soweit Schadensersatzhaftung von Kaja Möbius nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung ihrer Vertreter und Erfüllungshilfen.

 

12. Belegmuster

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Kaja Möbius drei einwandfreie Belegmuster unentgeltlich. Kaja Möbius ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftsitz von Kaja Möbius.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlußbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtliche mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.